Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
28.02.2015

Bezahlter Urlaub im Knast

Wer als arbeitspflichtiger Strafgefangener in seiner Haft mindestens 1 Jahr gearbeitet hat, der erhält in der Tat bezahlten Urlaub von seiner Arbeitsverpflichtung für 18 Tage im Jahr (§ 42 [...]