Erhält ein Arbeitnehmer mit seinem Lohn Zulagen für Schichtarbeit sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit, so sind die Ansprüche auf diese Zuschläge unpfändbar und können nicht [...]
Artikel
23.02.2015
Erhält ein Arbeitnehmer mit seinem Lohn Zulagen für Schichtarbeit sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit, so sind die Ansprüche auf diese Zuschläge unpfändbar und können nicht [...]