Rechtsanwalt Peter Ratzka

6295, Lutherstadt Eisleben
23.02.2015

Ansprüche auf Zuschläge wegen Schicht-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind unpfändbar

Erhält ein Arbeitnehmer mit seinem Lohn Zulagen für Schichtarbeit sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeit, so sind die Ansprüche auf diese Zuschläge unpfändbar und können nicht [...]