Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
15.05.2013

Was du heute kannst besorgen…

Der Kollege Schulte Herbrüggen beschreibt in seinem Blog ein kleines Erlebnis mit einem Münchner Gericht. Dabei muss er erleben, dass eine beantragte Streitwertfestlegung erst zum Ende des Verfahrens durch das Gericht zu erwarten sei.

Spontan kam mir dabei das alte Sprichwort “was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen” in den Sinn. Dieses hat im Übrigen auch bei uns Anwältinnen und Anwälten seine Geltung.

Sprechen Sie mit Ihren Mandanten die Vergütung möglichst früh an. Im Sinne der Transparenz und der Mandantenfreundlichkeit ist dies nicht nur angemessen, sondern sogar geboten. Ihre Mandantinnen werden es Ihnen sicher danken (und sie dann auch viel eher weiterempfehlen).

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