Rechtsanwalt Nikolaus Lutje

81929, München
Rechtsgebiete
Unternehmensberatung für Rechtsanwälte Recht der freien Berufe
10.04.2013

Diese Nachricht ändert nichts grundlegendes

Kollege Burhoff greift in seinem Blog meinen kürzlichen Artikel auf, in dem ich auf das “Geheimtreffen” im BMJ eingehe, worüber zuvor beim Kollegen Melchior und auch in der FAZ berichtet worden war.

Der geschätzte Kollege betont dabei, dass er diese Meldung für eine gute und nicht nur eine scheinbar gute hält. Sicher hat er damit recht! Es ist gut für die Anwaltschaft in diesem Land, dass die Gebühren endlich aktualisiert werden.

Was meine ich also damit, wenn ich sage, es handelt sich um “scheinbar” gute Nachrichten? Der Schein besteht darin, dass mit dieser Gebührenerhöhung die finanziellen Grundlagen unseres Berufsstandes gesichert sind.

Dies wird aber auch in Zukunft wesentlich besser realisierbar sein, wenn wir als Anwältinnen und Anwälte unsere Gebühren frei mit den Mandantinnen und Mandanten vereinbaren. Im Gegensatz zum Gesetzgeber können wir uns nämlich an unseren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren.

Also: Natürlich ist die anstehende Gebührenerhöhung eine gute Nachricht. An der grundlegenden Situation ändert dies aber meiner Ansicht nach nichts.

“Lassen Sie uns über das Honorar sprechen” – Die Vereinbarung freier Anwaltshonorar in der Praxis. Mein neues E-Book erhalten Sie hier.

Möchten Sie die Beiträge des Honorarblawgs regelmäßig per E-Mail erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter!

 

 


// ]]>