Die entsprechenden (bereits älteren) Rechtsprechungen des Bundesgerichtshof sind hier eindeutig: Eine Räumung ist nur gegen diejenigen Mitbesitzer der Mietwohnung möglich, die auch im Räumungstitel aufgeführt sind (vgl. BGH IXa ZB 29/04).
Mitbesitzer ist jeder erwachsene Mieter oder [...]