Das Amtsgericht Nördlingen hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass wenn alleine auf eine Gefährdung durch psychische Erkrankung begründete Inobhutnahme durch ein fachpsychiatrisches Gutachten aus der Welt geschafft wird, dann auch kein Grund mehr [...]
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26.08.2015