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03.08.2010
§1626a BGB verfassungswidrig, soweit der Vater keine Möglichkeit der Überprüfung am Kindswohl hat
Das Bundesverfassungsgericht hat heute §1626a BGB für verfassungswidrig am Maßstab des Art. 6 GG erklärt. Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die alleinige elterliche [...]