Rechtsanwalt Mathias Nittel

Erbrecht, Bankrecht, Anwaltshaftung
76275, Ettlingen
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Erbrecht
25.03.2014

Verjährung der Anwaltshaftung

Verjährung der Anwaltshaftung

Auch ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung unterliegt der Verjährung. Nach den einschlägigen Verjährungsvorschriften beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und beginnt in dem Zeitpunkt, an dem der Mandant Kenntnis davon hat oder bei Anwendung der auch in eigenen Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt

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