Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
26.12.2014

Mindestlohn 8,50 € ab dem 1.1.2015

In wenigen Tagen, am 1. Januar 2015, gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde. Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 €/Stunde gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also z.B. auch für 450-€-Kräfte. Die Höhe des Mindestlohns wird künftig zweijährig von der Mindestlohnkommission geprüft und ggf. angepasst.


Keinen Mindestlohnanspruch haben aber AZUBIs, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Praktikanten hingegen haben - abgesehen von wenigen Ausnahmen - grundsätzlich einen Mindestlohnanspruch.

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