Seit Inkrafttreten der „Hartz-IV-Gesetzgebung“ zum 01.01.2005 nimmt dieser  Bereich zahlenmäßig beim Sozialgericht Düsseldorf erstmals nicht mehr Platz 1  ein. Der Bestand an anhängigen Streitsachen aus dem Bereich der  Grundsicherung betrug zum 31.12.2012 18 %, im Vorjahr waren es noch 22%. Der  Bestand an Verfahren aus den Rechtsgebieten der Sozialhilfe und dem  Asylbewerber-leistungsgesetz ist mit 5 % unverändert geblieben. Gestiegen ist  dagegen der Bestand an Verfahren aus dem Rentenrecht, der im Jahr 2012 25 %  ausmachte.
Während uns in der Vergangenheit überwiegend Renten wegen  Erwerbsminderung beschäftigt haben, geht es jetzt zunehmend auch um Verfahren,  die Betriebsprüfungen zum Gegenstand haben. Hintergrund dieser Streitsachen ist  die Frage, ob Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ordnungsgemäß  Sozialver-sicherungsbeiträge abgeführt haben. Da insoweit auch zurückliegende  Zeiträume überprüft werden, stehen dabei oft hohe Summen im Streit, teilweise in  Millionenhöhe. In dem Zusammenhang ist auch die Zahl der einstweiligen  Rechtsschutzverfahren im Rentenrecht angestiegen.
PM des SG Düsseldorf vom 28.02.2013
Anmerkung: Bei den angesprochenen Betriebsprüfungen dürfte es sich insbesondere auch um sog. CGZP-Verfahren handeln. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
        
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    01.03.2013