Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
13.11.2013

Die Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht

Eine Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen. Auch wenn sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherungen bzw. Versicherungstarife häufig weitgehend gleichend, so gibt es doch Unterschiede, auf die es bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung und des richtigen Tarifs zu achten gilt. Dies gilt in besonderem Maße für den Bereich des Sozialrechts, da es im Bereich des Sozialrechts nach wie vor Versicherer und Tarife gibt, die Leistungen erst ab Anrufung des Sozialgerichts vorsehen (oftmals bezeichnet als "Sozialgerichtsschutz" o.ä.) und nicht schon ab dem - in der Regel - einem Sozialgerichtsverfahren vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Wer also Versicherungsschutz bereits ab dem Widerspruchsverfahren (oftmals bezeichnet als "Sozialrechtsschutz" o.ä.) wünscht, sollte bei Versicherungsvertragsabschluss darauf achten, dass dies vom Leistungsumfang mitumfasst ist. Beispielsweise - und ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie ohne jedwede Bewertung - sind folgende Rechtsschutzversicherer bzw. Tarife zu nennen, die bereits Versicherungsleistungen ab dem Widerspruchsverfahren erbringen:



Advocard, ARB 2012
ARAG, ARB 2011
Debeka, ARB 2012
DMB, ARB 2011 mit Prestige-Klausel
NRV ARB 2013 mit XXL-Baustein
ÖRAG, ARB 2009 
Roland, ARB 2012 mit Kompaktplus-Rechtsschutz für private Haushalte