Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Winzer ihren Wein nicht als „bekömmlich“ bewerben dürfen. Bereits 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil entschieden, dass Winzer und Weinhändler den angebotenen Wein nicht als bekömmlich bewerben dürfen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beruht auf [...]
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10.02.2016