Die Buttonlösung wurde im Sommer 2012 in den § 312g BGB a.F. (jetzt: §312j BGB) aufgenommen. Dort ist eigentlich klar geregelt, wie ein Bestellbutton in einem Online-shop zu beschriften ist.
Laut Gesetzesbegründung zu § 312g BGB a.F. sollen auch die Beschriftungen "kaufen" oder "kostenpflichtigen Vertrag schließen" zulässig sein. Amazon [...]