Rechtsanwalt Marcus Dury

Inhaber / Rechtsanwalt | DURY LEGAL Rechtsanwälte
66111, Saarbrücken
Rechtsgebiete
IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht und Medienrecht
22.11.2014

Buttonlösung - Urteil des AG Köln: „Bestellen und Kaufen” ist keine zulässige Bestellbutton-Bezeichnung

 

shop n-media-images fotolia comDie Buttonlösung wurde im Sommer 2012 in den § 312g BGB a.F. (jetzt: §312j BGB) aufgenommen. Dort ist eigentlich klar geregelt, wie ein Bestellbutton in einem Online-shop zu beschriften ist.

Laut Gesetzesbegründung zu § 312g BGB a.F. sollen auch die Beschriftungen "kaufen" oder "kostenpflichtigen Vertrag schließen" zulässig sein. Amazon [...]