Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 25.08.2015 entschieden, dass Bier in der Werbung nicht als "bekömmlich" dargestellt werden darf. Das Wort „bekömmlich“ suggeriere dem Verbraucher, dass das Bier für den Körper gut verträglich sei. Es handelt sich somit um eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese gesundheitsbezogenen Angaben sind [...]
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29.08.2015