Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2015

Zwangsmedikation ohne ausreichende gutachterliche Grundlage

Nach § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat vor einer Unterbringungsmaßnahme eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Gemäß § 30 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 FamFG ist diese entsprechend der ...