Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.11.2015

Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts in sonstigen Familiensachen

In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts nur dann begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich ...