Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.08.2017

Zugang zu Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, ...