Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.06.2015

Wohnraum in allgemeinem Wohngebiet nicht als Ferienwohnung vermieten

Es ist rechtswidrig, in allgemeinen Wohngebieten Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten. Im vorliegenden Fall ging es um Wohnraum in Gemeinden an der Ostseeküste. Eine solche Nutzung ist in allgemeinen Wohngebieten weder allgemein noch ausnahmsweise zugelassen. ...