Artikel
17.06.2015
Wohnraum in allgemeinem Wohngebiet nicht als Ferienwohnung vermieten
Es ist rechtswidrig, in allgemeinen Wohngebieten Wohnraum als Ferienwohnung zu vermieten. Im vorliegenden Fall ging es um Wohnraum in Gemeinden an der Ostseeküste. Eine solche Nutzung ist in allgemeinen Wohngebieten weder allgemein noch ausnahmsweise zugelassen. ...