Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.12.2011

Winterdienst nur für Erdgeschossmieter?

Im vorliegenden Fall waren die Erdgeschossmieter über die Hausordnung dazu verpflichtet worden, den Winterdienst zu übernehmen. Die übrigen Mieter mussten sich nicht beteiligen und waren nur für ihre Vorflure und die nächstgelegenen Treppen verantwortlich. ...