Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Lohn ausbezahlt

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zu viel Lohn bezahlt, ist der Empfänger 'ungerechtfertigt bereichert' und muss den erlangten Betrag gem. §§ 812, 818 Abs. 2 BGB zurückzahlen. Häufig argumentieren betroffene Arbeitnehmer, die Pflicht zur Rückzahlung entfalle, weil sie nicht mehr bereichert seien (§ 818 Abs. 3 BGB), weil der erhaltene Betrag ausgegeben worden sei. Dieses Argument ...