Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.11.2015

Wartezeitkündigung gegen Ende der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist

Es ist zulässig, statt Verlängerung der Probezeit dem Arbeitnehmer eine zweite Chance in Form einer verlängerten Kündigungsfrist zu geben und für den Fall der Bewährung die Wiedereinstellung zuzusagen. Sofern dann mangels ...