Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.05.2011

Walki-Talki fällt unter das Mobiltelefonverbot!

Auch das Benutzen eines Walki-Talki beim Führen eines Fahrzeugs fällt unter das Handyverbot und kann mit Bußgeld i.H.v. 40 Euro und einem Punkt geahndet werden, ...