Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.08.2017

Vorsicht beim Öffnen der Fahrertür!

Beim Öffnen einer Fahrzeugtür besteht nach § 14 Abs. 1 StVO die Verpflichtung, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wird gegen dies Pflicht verstoßen, so tritt die Betriebsgefahr ...