Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2017

Verzicht auf höheren Zugewinnausgleich kann Zuwendung sein

Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kann eine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des ...