Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2015

Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern

Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. ...