Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Versorgungsausgleich - Altersversorgung und die Ausübung einer Kapitalwahlmöglichkeit

Die betriebliche Altersversorgung des geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters einer GmbH fällt nicht unter das Betriebsrentengesetz und ist daher nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unabhängig von der Leistungsform auszugleichen. ...