Artikel
    10.08.2012
  
              Versetzung in den Ruhestand und das Integrationsamt
          Die Versetzung eines Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bedarf keiner Zustimmung des Integrationsamtes. § 92 Satz 1 SGB IX ist insoweit nicht analog anzuwenden. ...