Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2015

Vermieter ist nicht verpflichtet, unberechtigte Abmahnung zurückzunehmen!

Mieter haben keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung. Dies gilt auch dann, wenn die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist. Anders als bei einem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, fehlt ...