Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2015

Verletzung der ehelichen Treuepflicht als unzumutbare Härte?

An die Voraussetzungen der unzumutbaren Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Es entspricht daher h.M., dass die Verletzung der ehelichen Treuepflicht nicht schlechthin einen Härtegrund darstellt. Vielmehr können im Einzelfall die Art ...