Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.01.2016

Verkehrssicherungspflichtverletzung - Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag

Das Land Nordrhein-Westfalen kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt. Mit dieser ...