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19.01.2016
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Land haftet für nicht griffigen Fahrbahnbelag
Das Land Nordrhein-Westfalen kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt. Mit dieser ...