Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2015

Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Gehwege

Allein das Vorliegen einer Gefahrenstelle begründet für sich genommen noch keinen verkehrsunsicheren Zustand im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 4 und 5 BerlStrG; Voraussetzung ist vielmehr auch, dass es sich um eine Gefahrenstelle ...