Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2015

Vergütungsanspruchs des Betreuers bei Beendigung der Betreuung

Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest. ...