Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2015

Unterlassene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

Gemäß § 82 S. 2 und 3 SGB IX hat der öffentliche Arbeitgeber schwer behinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn die fachliche Eignung fehlt offensichtlich. Dabei handelt es sich um die vorausgesetzten praktischen Berufserfahrungen ...