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    01.06.2012
  
              Unterhaltsabänderung bei Ruhestandseintritt
          Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht mehr erwerbstätig, richtet sich sein Unterhalt für den durch die Rente nicht gedeckten Bedarf allein nach § 1571 BGB (Altersunterhalt). ...
        
        
      