Artikel
    01.06.2012
  
              Unterhalt muss rechtzeitig geltend gemacht werden!
          Sollen ausstehende Unterhaltszahlungen eingeklagt oder vollstreckt werden, so dürfen diese nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Vollstreckung jahrelang aufgelaufener - also nicht der Deckung des laufenden Bedarfs dienender ...
        
        
      