Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.08.2015

Unterbliebene Zustellung in Betreuungssachen

Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt. ...