Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2015

Umgangsrecht des biologischen, nicht rechtlichen, Vaters

Gemäß § 1686 a BGB hat der biologische - jedoch nicht rechtliche - Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, wenn also der Umgang für das Kindeswohl förderlich ist. Diese ...