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    03.09.2012
  
              Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts
          Vorliegend hatte ein Fahrer unter Alkoholeinfluß (BAK von 1,73 Promille) ein Überholmanöver eingeleitet. Dies ist grob fahrlässig, so dass die Versicherung ihre Leistung auf Null kürzen kann. Schließlich ist der ...