Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.11.2015

Toter Passagier ist ein außergewöhnlicher Umstand

Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dar, wenn ein Passagier während des Boardings erkrankt und an Bord verstirbt. ...