Artikel
20.11.2015
Toter Passagier ist ein außergewöhnlicher Umstand
Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dar, wenn ein Passagier während des Boardings erkrankt und an Bord verstirbt. ...