Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.09.2017

Token-Datei sowie das Passwort sind bei Poliscan-Speed-Messungen herauszugeben

Zwar ist schon die den Betroffenen betreffende Messdatei nicht Aktenbestandteil. Da sie jedoch Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie rechtzeitig vor dem Prozess einem ...