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26.10.2015
Sturz auf der Bahnanlage und die Verkehrssicherungspflicht
Das Betreten von Bahnanlagen ist Reisenden nicht gestattet. Es besteht ihnen gegenüber dort keine Verkehrssicherungspflicht. Am 06.06.2013 stürzte der damals 35-jährige Kläger aus Markt Indersdorf um 10.30 Uhr beim Verlassen der S-Bahnstation ...