Artikel
    28.11.2014
  
              Störerhaftung bei offenem WLAN und die Nachforschungspflicht beim Filesharing
          Nach Ansicht des Gerichts ist der Anschlussinhaber zwar im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet. Der Anschlussinhaber ist aber nicht verpflichtet, die in Betracht kommenden Personen zu befragen und das Ergebnis dieser Befragung mitzuteilen. Aus der Rechtsprechung lässt sich keine ...