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04.06.2015
So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe - kein Anspruch
Einem Geschädigten ist trotz nachgewiesenen Unfallgeschehens kein Schadensersatz zuzusprechen, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der von ihm konkret ersetzt verlangte Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist ...