Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Schwerbehinderten nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen ...

Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine Anstellung haben. Er muss sie nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. ...