Artikel
    01.09.2017
  
              Schäden zum Zeitpunkt der Rückgabe und die Beweislast
          Der Vermieter muss einen Schaden zum Zeitpunkt der Rückgabe beweisen. Der Vermieter kann einen solchen Nachweis u.a. durch ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll, Bilder, Sachverständigengutachten oder Zeugenaussagen (z.B. von ...
        
        
      