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03.06.2015
Rotlichtunfall im Kreuzungsbereich
Fährt ein Fahrer bei Rotlicht mit seinem Fahrzeug in eine Kreuzung ein und kommt es in der Folge zu einer Kollision mit einem bevorrechtigtem Fahrzeugführer, so haftet der Einfahrende für den entstandenen Schaden allein. Denn die nach §§ 18 III, 17 StVG vorzunehmende Abwägung der ...