Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2015

Rotlichtunfall im Kreuzungsbereich

Fährt ein Fahrer bei Rotlicht mit seinem Fahrzeug in eine Kreuzung ein und kommt es in der Folge zu einer Kollision mit einem bevorrechtigtem Fahrzeugführer, so haftet der Einfahrende für den entstandenen Schaden allein. Denn die nach §§ 18 III, 17 StVG vorzunehmende Abwägung der ...