Artikel
    01.06.2012
  
              Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts
          Die Endentscheidungen des Betreuungsgerichts können mit der Beschwerde (§ 58 FamFG) angefochten werden. Über das Rechtsmittel entscheidet dann das Landgericht. Beschwerde einlegen kann grundsätzlich jeder, der durch die Entscheidung des Betreuungsgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. ...
        
        
      