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01.12.2015
Reaktorunfall in Fukushima - höhere Gewalt
Der Reaktorunfall in Fukushima war ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne des § 651 j BGB. Allein maßgeblich für die Beurteilung, ob tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung für Reisende einer Asienkreuzfahrt vorliegt oder zu erwarten ist, ist der ...