Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2015

Reaktorunfall in Fukushima - höhere Gewalt

Der Reaktorunfall in Fukushima war ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne des § 651 j BGB. Allein maßgeblich für die Beurteilung, ob tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung für Reisende einer Asienkreuzfahrt vorliegt oder zu erwarten ist, ist der ...