Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.08.2017

Radfahrverbot für Waldwege?

Art. 141 III 1 BV gewährleistet auch das Radfahren in freier Natur, wenn es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen. ...