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    01.12.2014
  
              Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
          Im vorliegenden Fall war die Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis war rechtswidrig, da die Umschreibungsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Denn die am 24. Oktober 2012 durchgeführte Umschreibung erfolgte unter Verstoß gegen § 30 Abs. 1 FeV. Voraussetzung ...